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Bürgermeister für acht Jahre

NRW-Landesregierung plant Reform der Gemeindeordnung


Köln (dpa). Nach der ersten Direktwahl der Bürgermeister 1999 will die NRW-Landesregierung nun die Amtszeit der Stadt- und Gemeindeoberhäupter auf acht Jahre verlängern. Die Pläne für eine Reform der Gemeindeordnung seien im Innenministerium entworfen worden und sollen in der zweiten Januarwoche von der CDU-FDP-Koalition beraten werden, hieß es in Regierungskreisen. Das Kabinett unter Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) werde sich voraussichtlich im Frühjahr mit dem Thema befassen.
Danach sollen künftig die Direktwahlen der Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte von den Wahlen zu den Stadt- und Gemeinderäten, die alle fünf Jahre stattfinden, abgekoppelt werden. Die Bürgermeister sollen dann acht Jahre regieren und eine noch stärkere Position bekommen. Die Stadt- und Gemeinderäte hätten dann weniger Einfluss auf die laufende Verwaltung.
In Nordrhein-Westfalen war die Doppelspitze der Kommunen aus ehrenamtlichen Bürgermeistern und hauptberuflichen Verwaltungschefs 1999 abgeschafft worden. Bei der Kommunalwahl wurden damals die Gemeinde- und Stadtoberhäupter erstmals vom Volk direkt bestimmt und übernahmen zugleich hauptamtlich die Leitung der Verwaltung. Das hatten bis dahin Stadt- und Gemeindedirektoren erledigt. Schon damals hatte die CDU, seinerzeit noch Oppositionspartei im Landtag, eine achtjährige Amtszeit für Bürgermeister gefordert.
Die geplante Reform der Gemeindeordnung sieht auch vor, dass die Altersgrenze von 68 Jahren für Gemeinde-, Stadt- und Kreisoberhäupter aufgehoben wird. Die Bürgermeister sollen mehr Befugnisse bei Personalentscheidungen bekommen.
Städte und Gemeinden sollen sich nur noch dann wirtschaftlich betätigen dürfen, wenn es einen »dringenden öffentlichen Zweck« wie etwa in den Bereichen Strom, Gas, Wasser oder Abfallbeseitigung gebe.

Artikel vom 02.01.2006