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Urteil: Notebook nachgebessert


Frankfurt (dpa). Computerbenutzer haben auch dann Anspruch auf eine Schadensbehebung durch den Hersteller, wenn sie ihr Gerät durch Unvorsichtigkeit - hier beim Akku-Wechsel - beschädigt haben. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden. Die Richter gaben damit der Klage einer Notebook-Besitzerin gegen einen Computer-Hersteller statt. Sie verurteilten die Firma, das Gerät nachzubessern. AZ:32C3493/03-48

Artikel vom 31.12.2005