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Steuerschuld: keine
Kfz-Zulassung


Düsseldorf (dpa). Vom 1. Januar an werden in NRW Kraftfahrzeuge nur noch zugelassen, wenn der Halter keine Schulden bei der Kfz-Steuer hat. Darauf hat Finanzminister Helmut Linssen (CDU) am Freitag hingewiesen. Die Straßenverkehrsämter überprüfen bei der Zulassung, ob der Antragsteller seine Kraftfahrzeugsteuer vollständig bezahlt hat.

Artikel vom 31.12.2005