Münster (WB). Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden von diesem Monat an früher fällig. Betroffen sind Arbeitgeber und Versicherte, die ihre Pflichtbeiträge selbst an die Versicherung zahlen, betont die Deutsche Rentenversicherung Westfalen. Das sind bei den Versicherten vor allem Selbständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.