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Signal für den Kampf
mit der Krankenkasse

»Off-label«-Gebrauch von Medikamenten

»Off-label«: Manche Medikamente helfen auch bei Krankheiten, für die sie offiziell nicht zugelassen sind.

Zu dem Beitrag »Landessozialgericht NRW trifft wichtige Entscheidung«:
Das Urteil des Landessozialgerichtes NRW in Essen (Az.: L5 KR 171/04 und L5 KR 144/03) zum sogenannten »off-label«-Gebrauch von Medikamenten bei Krankheiten, für die sie offiziell nicht zugelassen sind, ist besonders für Patienten mit RLS (Unruhige Beine) eine wichtige Nachricht.
Denn viele Betroffene kämpfen seit vielen Jahren - wie leider auch ich mit der Techniker Krankenkasse (TK) - um die Übernahme der Kosten für die sehr teuren Medikamente Parkotil, Cabaresil oder Madopar LT. Diese Medikamente sind nur zur Behandlung der Parkinson-Krankheit zugelassen, nachweislich aber durch Vergleichsstudien auch zur Behandlung von RLS hinreichend belegt.
Meine Krankenkasse verweigert sich aber nach wie vor und bezahlt eher einen (ergebnislosen) Aufenthalt in der Neurologie, wie ich und viele andere aus eigener Erfahrung wissen. Als Mitglied der RLS-Vereinigung in München werde ich von dort gut beraten und mit wissenschaftlichen Forschungsergebnissen unterstützt, auf die sich auch das Landessozialgericht bezieht. Doch bisher zeigten die TK und wohl auch andere Krankenkassen sowie der »Medizinische Dienst« keine Bereitschaft zum Umdenken und zu konkreter Hilfe.
Ich kann nur allen Betroffenen Mut machen - wie die Kläger aus Gütersloh und Leverkusen gegen die DAK -, auch gegen ihre eigene Krankenkasse aktiv zu werden und sich dabei auf das bahnbrechende Urteil des Landessozialgerichtes NRW zu beziehen.
CHRISTA ELLERMANN32120 Hiddenhausen

Artikel vom 05.01.2006