29.12.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Zum 31. Dezember droht Verjährung


Bielefeld (WB/ef). Bis zum 31. Dezember verjähren eine Vielzahl von Forderungen und sind danach nicht mehr durchzusetzen. Die Betriebe sollten daher ihre Außenstände überprüfen, rät die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe. Um die drohende Verjährung zum Jahresende abzuwenden, ist nach Angaben von Kammerjurist Lothar Heitkamp das gerichtliche Mahnverfahren das einfachste Mittel. Es reiche aber nicht aus, dem Schuldner eine Rechnung zukommen zu lassen.

Artikel vom 29.12.2005