Karlsruhe (dpa). Bei einem Widerruf im Versandhandel muss der Kunde für die Hinsendung der reklamierten Ware nicht bezahlen. Das hat das Landgericht Karlsruhe nach einer Mitteilung der NRW-Verbraucherzentrale entschieden. Sie sprach von einem »Musterprozess« zwischen Kundenvertretern und einem Versandhaus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig Az.: 10 O 794/05