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Bilanzen von GmbHs 2007 transparent

Mittelstand betroffen

Halle (WB). Viele Einkäufer in Handel und Industrie freuen sich schon, manche Lieferanten werden ins Schwitzen geraten: Ein neues Gesetz zwingt von 2007 an viele Gesellschaften, ihre Bilanzen für alle offen zu legen.

Die Bilanzen jeder GmbH und jeder GmbH & Co. KG, bei der nicht mindestens eine Person voll haftet, finden sich dann im Internet unter der Adresse www.un-ternehmens-register.de. Kürzlich hat die Bundesregierung das Gesetz über die Einführung eines elektronischen Handels- und Genossenschafts- und Unternehmensregisters verabschiedet. Das Gesetz setzt EU-Recht um und soll bundesweit für gleichen Standard und höhere Transparenz im allgemeinen Geschäftsverkehr sorgen.
Nun ist die Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen nichts Neues - theoretisch muss jede GmbH Jahr für Jahr ihre Bilanz beim Handelsregister abgeben, wo sie jeder einsehen kann. Doch geübte Praxis ist es, die Ausführung für das Handelsregister in den eigenen Aktenschrank zu stellen und dort so lange aufzubewahren, bis das Gericht aufgrund einer Anfrage den Jahresabschluss einfordert.
Künftig wird das Unterlassen schwierig: Spätestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag muss beim Betreiber des Bundesanzeigers die Jahresbilanz in elektronischer Form vorliegen. Andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 50000 Euro. Betroffen sind von der verschärften Offenlegungspflicht allein in Ostwestfalen-Lippe mehr als 27500 Kapitalgesellschaften, etwa jedes vierte Unternehmen in der Region. Ihre Bilanzen und damit auch ihre Gewinne werden von spätestens 2008 an für jedermann im Internet zu finden sein. Das kann im Einzelfall Folgen für die Kunden-Lieferanten-Beziehung haben. Volker Siegwolf (37), Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in der Haller Kanzlei Tomik + Tomik sieht Handlungsbedarf vor allem bei Unternehmen, die ungewöhnlich hohe Margen vor ihren Kunden verbergen möchten: »Kluge Einkäufer werden ihre Lieferanten künftig mit Hilfe des Unternehmensregisters regelmäßig abscannen. Ob es für den Lieferanten Sinn macht, sich mit der Folge der persönlichen Vollhaftung von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu verabschieden, kann nur im Einzelfall entschieden werden.«

Artikel vom 29.12.2005