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Brackweder Justizbeamter ist zu oft krank

Ein Mitarbeiter klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen das Land Nordrhein-Westfalen


Brackwede (hz). Wegen seiner sich häufenden Kurzerkrankungen ist ein 39-jähriger Beamter der Justizvollzugsanstalt Brackwede II selbst zum Fall für die Justiz geworden. Der 39-Jährige klagt vor dem Verwaltungsgericht Minden gegen seinen Dienstherren, das Land Nordrhein-Westfalen.
Wie Vorsitzender Richter Rolf-Lutz Weidemann vom Verwaltungsgericht gestern auf Anfrage erklärte, habe das Land seinen immer wieder kränkelnden Beamten an die ganz kurze Leine genommen. Wegen offenbar zu häufigen Fehlzeiten war dem 39-Jährigen auferlegt worden, jede krankheitsbedingte Dienstunfähigkeit spätestens am Folgetag mit einem ärztlichen Attest zu belegen. Gegen diese Weisung klagt der JVA-Beamte nun vor der 4. Kammer des Mindener Verwaltungsgerichtes.
Ob der Mann bei der Verhandlung, die für den 11. Januar terminiert worden ist, Erfolg haben wird, ist zweifelhaft. Laut Landesbeamtengesetz, so Vorsitzender Richter Weidemann, müsse jede Krankheit belegt werden. Eine Frist, wann der so genannte »gelbe Schein« dem Dienstherren vorliegen müsse, sei nicht genannt. Folgerichtig kann das Land NRW also verlangen, dass die Dienstunfähigkeit eines Beamten sofort anzuzeigen ist.

Artikel vom 29.12.2005