Humor ist eben, wenn man trotzdem lacht. Am Wahrheitsgehalt dieses Ausspruches, der dem deutschen Feingeist Otto Julius Bierbaum (1865 - 1910) zugeschrieben wird, gibt's nach wie vor nichts zu rütteln. Und das gilt gerade für den Bereich der Justiz, in dem alle Beteiligten zumeist ja doch die ernstere Seite des Lebens zu bewältigen haben.