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Taubenquäler zahlt
450 Euro Strafe


Frankfurt/Main (dpa). Das juristische Tauziehen um eine mit einem Luftgewehr am Flügel verletzte Taube ist beendet. Vor dem Landgericht Frankfurt nahm ein wegen Tierquälerei angeklagter Installateur-Meister (66) im vierten Prozess seine Berufung gegen eine Verurteilung des Amtsgerichts zu 450 Euro Geldstrafe zurück. Vorausgegangen war ein Gutachten, das der Taube »erhebliche Schmerzen« attestiert hatte.

Artikel vom 29.12.2005