Frankfurt/Main (dpa). Das juristische Tauziehen um eine mit einem Luftgewehr am Flügel verletzte Taube ist beendet. Vor dem Landgericht Frankfurt nahm ein wegen Tierquälerei angeklagter Installateur-Meister (66) im vierten Prozess seine Berufung gegen eine Verurteilung des Amtsgerichts zu 450 Euro Geldstrafe zurück. Vorausgegangen war ein Gutachten, das der Taube »erhebliche Schmerzen« attestiert hatte.