29.12.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Das ändert sich zum 1. Januar 2006

Bauen, Dienstwagen, Saisonarbeit - Vorteile werden abgeschafft - Teil I

Berlin (dpa). Das Jahr 2006 fängt mit einer Reihe wichtiger Änderungen an. Sie betreffen viele Bereiche und damit auch fast alle Bürger. Ein Überblick:

Steuern/Abschreibungen:
- Für Häuslebauer und Käufer von selbst genutztem Wohneigentum fällt die Eigenheimzulage weg. Dies gilt für all jene, die nach dem 1. Januar 2006 mit dem Bau beginnen oder den notariellen Kaufvertrag abschließen. Die Regierung sieht die Abschaffung der Eigenheimzulage im Rahmen »des umfassenden Abbaus nicht mehr gerechtfertigter steuerlicher Subventionen«.
- Für Mietwohngebäude im Privatvermögen entfällt die Möglichkeit der degressiven Abschreibung. Vermietete Immobilien, die nach dem 31. Dezember 2005 errichtet oder erworben werden, können dann nur noch in gleich bleibenden Jahresbeträgen abgeschrieben werden. Der Abschreibungssatz beträgt 2 Prozent.
- Steuerfreibeträge für Heirats- und Geburtsbeihilfen des Arbeitgebers, für Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen sowie für Abfindungen an Arbeitnehmer entfallen. Bei Entlassungsabfindungen und Übergangsgeldern, die künftig wie Arbeitslohn voll versteuert werden müssen, gibt es aber aus Gründen des Vertrauensschutzes eine Übergangsregelung: Diese greift, wenn Ansprüche auf Abfindungen vor dem 1. Januar 2006 entstanden sind und dem Arbeitnehmer die Abfindungszahlung vor dem 1. Januar 2008 zufließt. Für die Berechnung der Steuer wird die Zahlung über einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt, was die Steuerbelastung reduziert. Das geltende Recht gilt auch dann fort, wenn eine Kündigungsschutzklage vor dem 1. Januar 2006 erhoben wurde.
- Bei Steuerstundungsmodellen wie Medien- oder Windkraftfonds werden die Verlustverrechnungsmöglichkeiten eingeschränkt. Verluste aus meist gewerblich organisierten Steuersparmodellen können nur noch mit späteren positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden. Dies gilt rückwirkend zum 11. November 2005.
- Ein Dienstwagen wird steuerlich nach der »Ein-Prozent-Regelung« künftig nur noch dann anerkannt, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Wie bisher müssen deren Fahrer ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil pauschal versteuern. Die Änderung muss erst noch verabschiedet werden, soll dann aber rückwirkend zum Jahresbeginn 2006 in Kraft treten.
- Der Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten wird gestrichen. Nach dem 1. Januar 2006 werden »private« Steuerberatungskosten - also Beraterkosten, die mit der Einkunftsermittlung nichts zu tun haben wie Kosten für die Erstellung einer Erbschaftsteuererklärung oder für das Ausfüllen des Mantelbogens bei der Einkommensteuererklärung - steuerlich nicht mehr berücksichtigt. Künftig müssen Steuerberatungskosten in einen als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben abziehbaren Teil und einen nicht berücksichtigten »Privatanteil« aufgeteilt werden.

Arbeitsmarkt:
- Arbeitsmarkt-Maßnahmen wie die Ich-AG und die so genannte 58er-Regelung bleiben befristet erhalten. Die Ich-AG-Regelung läuft bis zur Jahresmitte 2006 weiter, sie sieht staatliche Zuschüsse für arbeitslose Existenzgründer vor. Die 58er-Regelung wurde um zwei Jahre verlängert: Danach brauchen Arbeitslose älter als 58 sich nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen, erhalten Arbeitslosengeld I und II unter vereinfachten Bedingungen gegen die Zusicherung, zum frühest möglichen Zeitpunkt mit Abschlägen in Rente zu gehen. - Verlängert wird auch die Entgeltsicherung für Arbeitslose, die einen geringer entlohnten Job annehmen und dafür befristet einen Teilausgleich erhalten. Bis Ende 2006 gilt auch die Regelung, dass Arbeitgeber, die Arbeitslose über 55 einstellen, für diese keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichten müssen.
- Die Zahl der ausländischen Saisonarbeiter wird verringert, dafür sollen mehr Arbeitslose bei der Ernte oder in der Gastronomie zum Einsatz kommen. Jeder Betrieb kann nach der Neuregelung bis zu 80 Prozent der im Jahr 2005 zugelassenen 325 000 Arbeitskräfte aus Mittel- und Osteuropa beschäftigen. Für weitere 10 Prozent ausländischer Helfer gibt es eine Zulassung nur dann, wenn keine inländischen Erwerbslosen vermittelt werden können.

Artikel vom 29.12.2005