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Minijobs im Privathaushalt

Gesetzgeber vereinfacht Versicherung


Bochum (dpa). Der Gesetzgeber vereinfacht zum Jahreswechsel die Versicherung von Minijobbern in Privathaushalten. Die Minijob- Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) übernimmt auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung und zieht die Beiträge zusammen mit den anderen Abgaben in Höhe von insgesamt 13,7 Prozent ein. Der private Arbeitgeber werde durch die Unfallversicherung vor Ansprüchen der Haushaltshilfe im Falle eines Unfalls geschützt, teilte die Minijob-Zentrale in Bochum mit.
Der Beitrag für die Unfallversicherung beträgt ab Januar 1,6 Prozent des Arbeitsentgeltes. Er wird zusammen mit den anderen Abgaben zwei Mal jährlich eingezogen. Der Arbeitgeber zahlt insgesamt 13,7 Prozent Abgaben: Jeweils 5 Prozent für die Kranken- und Rentenversicherung, eine einheitliche Pauschsteuer von 2 Prozent sowie 0,1 Prozent Umlagen zur Lohnfortzahlungsversicherung und die 1,6 Prozent Unfallversicherung. Zehn Prozent der Kosten, höchstens jedoch 510 Euro, können jährlich von der Steuer abgesetzt werden. Die neue Regelung gilt für alle geringfügig Beschäftigten im Privathaushalt mit einem monatlichen Entgelt bis 400 Euro. Die An- und Abmeldung der Minijobber erfolgt mit einem Vordruck. Das Formular kann unter Telefon (01801) 200504 zum Ortstarif bestellt werden.

Artikel vom 28.12.2005