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Kürzung wird zurückgenommen

Mutter einer kranken Tochter hat vollen Anspruch auf das ALG II

Kirchlengern (WB/ewp). Aufatmen bei der Familie E. in Kirchlengern: Einen Tag nach Weihnachten hat die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit im Kreis Herford (ARGE) die Kürzung des Arbeitslosengeldes II zurückgenommen.

Bei der Kürzung um 103,27 Euro (von 975,11 auf 871,84 Euro) zum 1. Dezember handele es sich um ein Missverständnis, sagte Norbert Burmann, Geschäftsführer der ARGE (eine Arbeitsgemeinschaft, welcher der Kreis Herford und die Agentur für Arbeit angehören), dieser Zeitung. Das Geld werde nachgezahlt und ein neuer Bescheid erlassen.
Diese Zeitung hatte über das Schicksal der Familie E. in der Weihnachtsausgabe berichtet. Mitte November hatten der Maler Sven E. (40) und seine Frau Peggy (31) erfahren, dass ihre vier Jahre alte Tochter Leann Krebs hat. Leann hat noch eine achtjährige Schwester.
Leann wird in der Kinderklinik Bielefeld-Bethel behandelt. Als ein Sachbearbeiter der ARGE bei der Familie anrief und Peggy E. sprechen wollte, erfuhr er, dass sie in Bielefeld bei ihrer Tochter im Krankenhaus sei. Ohne weitere Rücksprache wurden daraufhin die Leistungen zum 1. Dezember zusammenstrichen. Begründung: Die Mutter wird ja in der Klinik versorgt.
Hier liege das Missverständnis, sagte Burmann. Der Sachbearbeiter habe angenommen, dass nicht die Tochter, sondern die Mutter im Krankenhaus liege. Nur in diesem Fall wäre es zu einer häuslichen Ersparnis gekommen.
Die Familie habe nach wie vor den vollen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II, sagte Burmann. Ferner werde geprüft, ob auch die Kosten für die spezielle Ernährung der Tochter übernommen werden. Hier stehe noch eine Bescheinigung der Klinik aus. Burmann: »Wir werden im Sinne der Familie E. entscheiden.«

Artikel vom 28.12.2005