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Kündigung bei
Krankheit erlaubt


Frankfurt/Main (dpa). Ein Fitnessvertrag darf aus akuten gesundheitlichen Gründen fristlos gekündigt werden. Das Amtsgericht Frankfurt wies die Klage eines Studios gegen einen Kunden zurück, der an Multiple Sklerose leidet (Az.: 32 C 2737/04-48). Laut Urteil ist einem dauerhaft sportunfähigen Kunden die Vertragserfüllung nicht zuzumuten.

Artikel vom 28.12.2005