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Mädchen erstochen - Täter muss zahlen


Bonn (dpa). Weil er ein Nachbarmädchen erstochen hat, ist ein zur Tatzeit 13 Jahre alter Junge zur Zahlung von 60 000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz an die Eltern verurteilt worden. Da der Täter strafunmündig war, kam der Fall nach der Tat vor sechs Jahren nie vor ein Strafgericht. Der Junge sei aber damals zurechnungsfähig gewesen und daher zivilrechtlich für die Tat zur Verantwortung zu ziehen, urteilte nun die 10. Zivilkammer des Bonner Landgerichts.

Artikel vom 29.12.2005