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Gütersloh
Jagd: Der Kreis Gütersloh ist als untere Jagdbehörde zuständig für den Vollzug des Bundes- und Landesjagdgesetzes NRW. Dabei werden unter anderem folgende Dienstleistungen angeboten: Beratung der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, Organisation und Abnahme der Jägerprüfung, Jagdscheinerteilung sowie Genehmigung der AbschusspläneÊfürÊ Reh-, Rot-, Dam- und Muffelwild.
© WESTFALEN-BLATT Folge 666

Artikel vom 22.03.2006