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Kein Recht auf Reisetermin
Gewinner einer Gruppenreise haben nach einem Urteil des Landgerichts Osnabrück kein Recht zur Bestimmung des Reisetermins. Es bestehe kein Anspruch darauf, einen Zeitpunkt nach den persönlichen Bedürfnissen wählen zu können. Geklagt hatte der Gewinner einer Reise nach Mexiko, der mit mehreren vorgeschlagenen Reiseterminen nicht einverstanden war. Az.: 5 O 2509/05

Artikel vom 31.12.2005