27.12.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Papier plädiert für
längere Wahlperiode

Selbstauflösungsrecht des Parlaments befürwortet

Hans-Jürgen Papier: »Drei-Viertel-Quorum.«

Berlin (dpa). Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hat sich dafür ausgesprochen, ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages im Grundgesetz zu verankern. »Ich persönlich halte es für sinnvoll, wenn nicht nur der Bundeskanzler die Initiative zur Auflösung des Bundestages ergreifen könnte«, sagte Papier. Daher befürworte er die Einführung eines Selbstauflösungsrechts - »sofern es mit einer hohen Hürde verbunden wird«.
Zugleich plädierte Papier für eine Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre.
SPD-Fraktionschef Peter Struck hatte bereits angekündigt, dass die Regierungskoalition ein Selbstauflösungsrecht des Bundestags und eine fünfjährige Legislaturperiode anstrebt. Für die Verfassungsänderung besitzt die große Koalition im Bundestag die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit. Im Bundesrat ist sie aber auf die Zustimmung der FDP angewiesen.
Die FDP-Bundestagsfraktion steht dem Plan nach Aussage ihres parlamentarischen Geschäftsführers Jörg von Essen »äußerst zurückhaltend gegenüber«. Für große Koalitionen bestünde die Möglichkeit, »zu einem ihnen genehmen Zeitpunkt Neuwahlen herbeizuführen und damit kleinere Parteien aus dem Parlament zu katapultieren«. Nach Strucks Vorstellungen soll der Bundestag künftig seine »Auflösung mit mindestens Zweidrittel-Mehrheit beschließen« können. Papier plädierte für ein Drei-Viertel-Quorum.

Artikel vom 27.12.2005