Essen (dpa). Sozialhilfebedürftige Heimbewohner haben nach der Arbeitsmarktreform Hartz IV keinen Anspruch mehr auf eine Weihnachtsbeihilfe, urteilte das Essener Landesarbeitsgericht. Es wies die Klage einer Frau ab, die mit der bislang gezahlten Beihilfe von 30 Euro Geschenke kaufen wollte.