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Gefährliche Fasern


Auf Dächern, die mit Asbestzementplatten bedeckt sind, dürfen Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen nicht installiert werden. Darauf weist das schleswig-holsteinische Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit (LGASH) in Kiel hin. Dabei sei es gleichgültig, welches Montagesystem für die Solaranlagen zum Einsatz komme. Asbestplatten gelten als Krebs erregend. Vor dem Herstellungsverbot im Jahr 1993 wurde Asbest in vielen Bauprodukten verarbeitet. Asbesthaltige Platten, Kabelisolierungen sowie Dämm- und Brandschutzmaterialien finden sich heute als Altlasten in zahlreichen Gebäuden.

Artikel vom 07.01.2006