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Kein Anlass zu Folterermittlung


Berlin (dpa). Die Generalbundesanwaltschaft sieht derzeit keinen Anlass für weitere Ermittlungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Foltergeständnissen in Islamisten-Verfahren. Erpresste Geständnisse in einem libanesischen Militärgefängnis sollen in deutsche Ermittlungsverfahren eingeflossen sein. Generalbundesanwalt Kay Nehm erklärte jedoch, solche Hinweise seien nicht hinreichend konkretisiert worden. Der frühere BKA-Terrorfahnder Ralph Trede hatte dem ARD-Magazin »Kontraste« gesagt, deutsche Behörden hätten mit dem libanesischen Geheimdienst zusammengearbeitet und Foltermethoden wissentlich in Kauf genommen.

Artikel vom 23.12.2005