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Abschiebung
eingeschränkt


Karlsruhe (dpa). Ausländische Väter dürfen nicht abgeschoben werden, wenn das dem Wohl ihres in Deutschland lebenden Kindes widerspricht. Das gilt nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auch, wenn Väter mit ihren Kindern nicht zusammenleben, sie nur alle zwei Wochen treffen. Die Karlsruher Richter gaben damit einem Mann Recht, der in den Kosovo abgeschoben werden sollte. Dagegen hatte er sich gewehrt, weil er nach einer Abschiebung die Beziehung zu seiner fünfjährigen Tochter nicht aufrechterhalten könne. Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte eine Klage gegen die Abschiebung abgewiesen. Az: 2 BvR 1001/04

Artikel vom 23.12.2005