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Stärker achten auf Vorstände


Düsseldorf (dpa). Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) wirft aus Expertensicht auch ein Licht auf die oft mangelnde Kontrollarbeit deutscher Aufsichtsräte. »Der Spruch geht in seiner Bedeutung weit über Mannesmann hinaus«, sagte Jochim Schwalbach, Professor für Internationales Management in Berlin. Zu wenig im Blickfeld der Aufseher stehe die Vergütung der Vorstände. Die Deutsche Bank sei gut beraten, für ihren Vorstandschef einen Nachfolger zu bestimmen. Es ist noch offen, wann das Verfahren wiederholt wird. Da die schriftliche Entscheidung des BGH noch nicht vorliege, sei der Umfang des Verfahrens völlig unklar, sagte ein Sprecher des Düsseldorfer Landgerichts gestern.

Artikel vom 22.12.2005