Essen (WB). Der Bundesrat hat eine Helmpflicht für Quads (vierrädrige Motorräder) beschlossen: »Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als Tempo 20 fährt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss einen geeigneten Schutzhelm tragen.« Die 40. Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gilt sofort. Seite 4: Kommentar