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Bundesrat billigt Spargesetze

Länderkammer genehmigt höhere Bußgelder für Drängler und Raser

Berlin (dpa/Reuters). Der Bundesrat hat die ersten Spar- und Arbeitsmarktgesetze der schwarz-roten Bundesregierung gestern gebilligt. Die große Koalition verfügt im Bundesrat über insgesamt 36 Stimmen, eine mehr als die Mehrheit.

Der Bundesrat fasste folgende Beschlüsse:
STEUERN: Die Eigenheimzulage fällt zum 1. Januar 2006 weg. Die Steuerfreiheit für Abfindungen und Übergangsgelder wird gestrichen. Allerdings haben die Finanzexperten der Koalition noch in letzter Minute großzügigere Übergangsregeln vereinbart. So bleiben Abfindungen für die nächsten beiden Jahre steuerfrei, sofern sie schon heute feststehen. Für Zeitsoldaten, die ihren Dienst vor 2006 angetreten haben, gilt die Steuerfreiheit für ihr Übergangsgeld für die nächsten drei Jahre. Steuervergünstigungen des Arbeitgebers von 315 Euro bei Zuwendung an die Mitarbeiter etwa bei Eheschließungen oder Geburt eines Kindes entfallen. Auch die Attraktivität reiner Steuersparmodelle wie Medien- und Windkraftfonds wird deutlich eingeschränkt. Die Möglichkeit, Mietwohngebäude degressiv abzuschreiben, wird für Neufälle abgeschafft. Die Vereinheitlichung des Abschreibungssatzes auf zwei Prozent soll dem tatsächlichen Wertverlust entsprechen.
ARBEITSMARKT: Die Ich-AGs mit staatlichen Zuschüssen für arbeitslose Existenzgründer können bis 30. Juni 2006 fortgeführt werden. Bis Ende 2007 wird die 58er-Regelung verlängert: Wenn Arbeitslose über 58 nicht mehr für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, erhalten sie zunächst ein Jahr lang Arbeitslosengeld I und danach Arbeitslosengeld II gegen die Zusicherung, zum frühest möglichen Zeitpunkt in Rente zu gehen. Das erklärte gestern ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums. Dagegen hatte NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann zuvor den falschen Eindruck erweckt, als könnten Menschen der 58er-Regelung zufolge nach maximal 32 Monaten ohne Abschläge in Altersrente gehen. Arbeitslose, die einen geringer entlohnten Job als ihren früheren annehmen, bekommen dafür weiter befristet einen Teilausgleich. Arbeitgeber, die Arbeitslose über 55 einstellen, müssen bis Ende 2006 weiterhin keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichten.
LEBENSMITTEL: Nach den jüngsten Lebensmittelskandalen wollen die Bundesländer die Meldepflichten in der Branche ausweiten und verschärfen. Die Meldepflicht soll auch auf Unternehmen ausgeweitet werden, die mit verdorbener Ware beliefert werden. Bisher müssen Unternehmen, erst wenn sie »nicht sichere Lebensmittel« in den Verkehr bringen, diese wieder vom Markt nehmen und die Behörden informieren.
BUSSGELDER: Raser und Drängler müssen von Mai 2006 an mit noch deftigeren Geldbußen und mehrmonatigen Fahrverboten rechnen. Der Bundesrat stimmte einer Verschärfung des Bußgeldkatalogs zu. Wer zu schnell fährt, muss danach mit einer Höchststrafe von 250 Euro statt 150 Euro und einem dreimonatigen statt einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Auch das Fahren ohne Winterreifen kann teuer werden. Wer bei winterlichem Wetter wegen ungeeigneter Bereifung den Verkehr behindert, wird mit 40 Euro zur Kasse gebeten.
TELEFONÜBERWACHUNG: Zur Bekämpfung illegaler Exporte dürfen Zollfahnder weiter Telefone abhören und Post überwachen. Die Regelung wurde um 18 Monate verlängert. Die schwarz-rote Koalition will damit den Handel mit Massenvernichtungswaffen verhindern.
LKW-MAUT: Wer der Lkw-Maut auf Autobahnen über andere Strecken entgehen will, kann künftig gestoppt werden. Der Bundesrat stimmte für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, nach der die Verkehrsbehörden künftig solche Schleichwege beschränken oder verbieten können. Dazu sollen neue Schilder aufgestellt werden.

Artikel vom 22.12.2005