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Im großen Stil mit
Rauschgift gehandelt

55-jähriger Bielefelder vor dem Landgericht

Bielefeld (uko). Ein bereits 55-jähriger Bielefelder soll über Monate hinweg im großen Stil mit Heroin gehandelt haben. Der arbeitslose Gerhard L., der seit Dienstag vor der 4. Strafkammer des Landgerichts steht, hat sich zum Prozessauftakt nicht zu den Vorwürfen eingelassen.

Durch umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Münster kamen die Drogenfahnder dem Rauschgiftring auf die Spur. Demnach wurden durch Telefonüberwachungen zwei Männer aus Ibbenbühren ins Visier genommen, die in den Monaten Mai und Juni zunächst Kontakt zu einem Mann aus Bielefeld hatten und die dann abwechselnd, so Staatsanwältin Ina Leinkauf, nach Bielefeld kamen.
Hier sollen die beiden Rauschgifthändler in 20 Fällen jeweils 40 Gramm an ihren Bielefelder Abnehmer übergeben haben, und zwar im Abstand von nur wenigen Tagen. - Ein anderer Ermittlungsstrang betraf seinerzeit schon den Bielefelder Gerhard L. Er hatte mehrfachen Kontakt mit der drogenabhängigen Silke K., die im gleichen Zeitraum jeweils fünf Gramm Heroin zum Preis von 120 Euro von Gerhard K. gekauft haben soll.
Als am 23. Juni in der Wohnung des Mannes schließlich eine Hausdurchsuchung vorgenommen wurde, fanden die Beamten dort noch 33 Gramm Heroin, diverse Feinwaagen und Verpackungsmaterial für das Rauschgift. Gerhard L. wurde daraufhin inhaftiert.
Da erst jetzt Abschriften der Telefonüberwachungen auch aus Münsteraner Strafverfahren vorlagen, beantragte der Verteidiger die Aussetzung des Strafverfahrens - vergeblich. Kammervorsitzender Wolfgang Drees wies den Angeklagten im Gegenzug - »aus Fürsorgepflicht« - auf den Nutzen eines Geständnisses angesichts der Beweislage hin. Gerhard L. indes blieb bei seiner Haltung, zur Sache keine Aussage machen zu wollen.
Die Kammer wird den Fall nun ab Anfang Januar weiterverhandeln. Voraussichtlich wird das Verfahren dann noch einmal neu beginnen, da über den Jahreswechsel hinweg turnusgemäß mit einer anderen Besetzung der Berufsrichter zu rechnen ist.

Artikel vom 21.12.2005