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Keine Kürzung von
ALG II bei Straftat


Darmstadt (dpa). Empfängern von Arbeitslosengeld II (ALG II), die sich in der Vergangenheit bei Diebstählen oder Betrügereien bereichert haben, stehen die Leistungen in voller Höhe zu. Die staatliche Verpflichtung zur Existenzsicherung bedeute nicht nur, das »nackte Überleben« zu sichern, urteilte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt. Dem Einzelnen solle mit dem ALG II eine wirtschaftliche Grundsicherung zur Verfügung gestellt werden, damit er wie ein Nicht-Hilfeempfänger leben könne. Az.: L 7 AS 81/05 ER und L 7 AS 102/05 ER.

Artikel vom 21.12.2005