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Radler im Dunkeln nur
mit Licht
Wer in der Dunkelheit ohne Licht Rad fährt, muss bei einem Unfall grundsätzlich haften. Dies berichtet die Zeitschrift »OLG-Report« unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt.
Es sei wahrscheinlich, dass der Unfall mit Beleuchtung hätte verhindert werden können
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadensersatzklage einer Autofahrerin gegen zwei Radfahrer statt. Diese waren an einem Winterabend ohne Licht unterwegs gewesen. Die Klägerin bemerkte sie daher erst sehr spät und stieß beim Ausweichen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen.
Die Richter sahen in dem Verhalten der beiden Radfahrer die überwiegende Ursache für den Unfall: Radler ohne Licht könnten in der Dunkelheit grundsätzlich zu spät gesehen werden.
Az.: 24 U 201/03

Artikel vom 07.01.2006