Berlin (dpa). Strafgefangene haben nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts kein Anrecht auf einen Tannenbaum in ihrer Zelle. Damit wurde der Antrag eines Gefangenen, der eine langjährige Freiheitsstrafe verbüßt, abgelehnt. In einem Weihnachtsbaum könnte Rauschgift ins Gefängnis geschmuggelt werden, begründete das Gericht seine ablehnende Entscheidung. Äste und Stamm auch eines kleineren Baumes ließen sich dazu ohne großen Aufwand aushöhlen und anschließend mit Leim verschließen. Das Drogen-Einschmuggeln könne nur schwer verhindert werden. Az. 5 Ws 654/04 Vollz