Paderborn (WB). Eine Jordanierin (19) wollte vom Flughafen Paderborn aus mit ihren beiden Kindern in ihre Heimat fliegen, obwohl der Ehemann das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Letzteres war allerdings im Fahndungscomputer der Bundespolizei vermerkt. Deshalb nahmen die Beamten die Kinder in Obhut und übergaben sie ihrem Vater.