Bielefeld (WB). Der vorgezogene Zahlungstermin für Sozialversicherungsbeiträge wird kleine und mittlere Unternehmen nicht wie befürchtet mit zusätzlicher Bürokratie belasten. Vom 1. Januar 2006 an müssen Betriebe nun doch keine doppelten Abrechnungen für die Sozialbeiträge ihrer Mitarbeiter leisten. Darauf hat am Freitag die Präsidentin der Handwerkskammer OWL und CDU-Bundestagsabgeordnete Lena Strothmann hingewiesen. Pro Monat solle eine Zahlung in Höhe des Vormonats an die Sozialkassen erfolgen. Erst im Folgemonat solle mit der nächsten Pauschalzahlung eine detaillierte Abrechnung kommen. Firmen mit enger Finanzlage und Umstellungsproblemen könnten außerdem den ersten, Ende Januar fälligen Beitrag auf die kommenden sechs Monate verteilen.