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...die Anweisung, wonach saudiarabische Schülerinnen ihr Schulgelände auch im Falle eines Feuers nur mit schriftlicher Erlaubnis des Vaters verlassen dürfen. Die Zeitung »Arab News« berichtete, Schulleiter hätten Eltern um eine schriftliche Weisung gebeten, aus der hervorgeht, dass diese mit den Helfern des Zivilschutzes die Schule verlassen dürfen. Ein Schuldirektor gab zu bedenken, dass es schließlich die Pflicht der Lehrer und Helfer sei, die Mädchen zu retten, auch wenn sich ein Vormund weigern sollte, die Erlaubnis zu erteilen.

Artikel vom 19.12.2005