17.12.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Seehofer löst Streit
über Gentechnik aus

SPD gegen Rücknahme von Bio-Bevorzugung

Berlin (dpa). Zwischen den Koalitionspartnern bahnen sich erhebliche Auseinandersetzungen über die künftige Verbraucher- und Agrarpolitik an.
Die SPD wies am Freitag die Ankündigungen von CSU-Ernährungsminister Horst Seehofer zurück, die Gentechnik zu »befördern« und eine Bevorzugung von Biolandprodukten vor konventionellen Agrarerzeugnissen zu beenden. SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber warnte die Union vor einseitigen Änderungen am Koalitionsvertrag.
Beim Verbraucher-Informationsgesetz (VIG) steht ebenfalls heftiger Streit über den Umfang der Bürgerrechte bevor. Ein Vorentwurf Seehofers »zur Verbesserung der Verbraucherinformation« bezieht sich unter dem Eindruck des seit Monaten tobenden Fleischskandals fast ausschließlich auf Lebens- und Futtermittel.
Danach sollen von den Ländern benannte Behörden Auskünfte über Produktinhalte und Gesundheitsrisiken geben. Der Informationsanspruch kann jedoch teilweise unter Hinweis auf Betriebsgeheimnisse versagt werden. Grünen-Fraktionschef Fritz Kuhn kritisierte, Seehofer verstehe unter Verbraucherschutz offenbar »den Schutz der Wirtschaft vor dem Verbraucher«.
Seehofer hatte seiner Amtsvorgängerin vorgehalten, sie habe den Eindruck eines Gegensatzes zwischen Landwirtschaft und Verbraucherschutz erweckt. Zugleich kündigte er an, die von Renate Künast bevorzugte Behandlung des Biolandbaus zu beenden. »Für mich sind konventionelle Bauern genauso wichtig wie Öko-Bauern.« Auch wolle er die grüne »Gentechnik befördern«. Veränderte Pflanzen würden weltweit immer stärker angewendet.
Die SPD sieht darin den Versuch, die Gentechnik auch ungesichert anzuwenden. Noch immer wollten 90 Prozent der Bevölkerung keine gentechnisch veränderten Lebensmittel haben, sagte Kelber. Im Koalitionsvertrag heißt es: »Die Regelungen sollen so ausgestaltet werden, dass sie Forschung und Anwendung in Deutschland befördern. Dazu ist es unverzichtbar, gesetzliche Definitionen (insbesondere Freisetzung, in Verkehr bringen) zu präzisieren.«

Artikel vom 17.12.2005