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Mit Knall muss
man rechnen


Karlsruhe (dpa). Theaterregisseure müssen ihr Publikum nicht vor Knalleffekten warnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden. Ein Theaterbesucher hatte das Land Hessen auf Schmerzensgeld verklagt, weil er im April 1999 im Staatstheater Wiesbaden durch den lauten Knall einer Schreckschusspistole einen Hörschaden erlitten habe. Nach den Worten der Karlsruher Richter wissen Theatergänger, dass es dort nicht immer leise zugeht. Empfindliche Menschen müssten Hörschäden daher selbst vorbeugen (Az: VI ZR 332/04). Damit bestätigte der Bundesgerichtshof ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom Juli 2004.
www.bundesgerichtshof.de

Artikel vom 17.12.2005