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Schäuble verteidigt Verhöre

Strafrecht zur Terrorbekämpfung wird verschärft

Berlin (dpa). Im Streit um die Rolle deutscher Sicherheitsbehörden im Anti-Terrorkampf hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) deren Verhalten verteidigt. Zudem kündigte er eine Verschärfung des Strafrechts zur Terrorbekämpfung an.

Er wolle »gefährliche Personen«, denen man bisher eine Straftat nicht nachweisen könne, vor Gericht stellen lassen, sagte er. Deshalb solle das »Absolvieren einer Ausbildung in einem Terroristenlager in Afghanistan oder sonst wo« künftig strafbar sein.
Im Zusammenhang mit dem von deutschen Stellen verhörten in Syrien eingesperrten deutschen Staatsangehörigen Mohammed Haidar Sammar wies Schäuble Kritik an bedenklichen Haftbedingungen zurück. »Da können Sie auch Maier, da müssen Sie nicht Sammar heißen. Dann werden Sie auch nicht im Hotelzimmer mit Whirlpool untergebracht.«
Er habe auch keinen Anlass zu der Vermutung, dass das Bundeskriminalamt »von Verhaltensweisen profitiert hat, die man als Folter bezeichnen könnte«. Deutsche Sicherheitsbehörden hatten neben Sammar auch den in Bremen aufgewachsenen Türken und mutmaßlichen Taliban Murat Kurnaz im US-Gefangenenlager Guantanamo vernommen.
Auch Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) und Politiker von Union und SPD verteidigten die Verhöre durch deutsche Beamte. In der Opposition stieß das BKA-Verhalten auf Kritik. Die Grünen warnten, man wolle keine »Geheimpolizei«. Im Entführungsfall Khaled el Masri wächst die Kritik an den USA.
Schäuble ließ im Innenausschuss durchblicken, dass er die Verhörrechte des BKA im Ausland einschränken will. Danach sollen BKA-Beamte Verdächtige in einem anderen Land nur noch vernehmen dürfen, wenn es eine direkte Anschuldigung gibt.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat Schäubles Vor-stoß für eine Strafrechtsreform zur Terrorbekämpfung abgelehnt. Zu dem Vorschlag Schäubles, »gefährliche Leute« vor Gericht zu stellen, sagte Zypries: »Mir fehlt im Moment die Fantasie, um mir vorzustellen, wie sich so etwas in einen Straftatbestand fassen ließe, der unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen genügt.« Der Vorgang sei »sehr problematisch«, erklärte Zypries. »Wenn sich jemand in einem Camp aufgehalten hat, heißt das ja noch nicht zwingend, dass von ihm eine Gefahr ausgeht.«

Artikel vom 17.12.2005