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Steuerzuschlag
auf Wohnmobile
Einstufung nach Hubraum
Für Besitzer von Reisemobilen ist das keine gute Nachricht: Künftig werden die Wohnmobile wie Pkw nach Hubraum und Schadstoffausstoß statt nach Gewicht besteuert. Das sieht der jetzt vom Bundesrat verabschiedete Gesetzentwurf vor. Zur Abfederung besonderer Härten - die Steuer steigt durch die Umstellung um durchschnittlich 300 Prozent - sieht das Gesetz eine Übergangsregelung vor.
Demnach soll für drei Jahre ein Abschlag von 40 Prozent für Reisemobile in der Gewichtsklasse von 2,8 bis 3,5 Tonnen gelten. Für schwerere Fahrzeuge liegt der Abschlag bei 50 Prozent.
Stufenweise wird dieser Abschlag bis zum Jahr 2011 gesenkt, so dass von diesem Zeitpunkt an Reisemobilbesitzer grundsätzlich 80 Prozent der Pkw-Steuer bezahlen müssen.
Der Caravaning Industrie Verband (CIVD) fordert weiterhin Nachbesserungen bei der neuen Vorschrift, die noch im Bundestag beraten werden muss.
Besonders Halter älterer Reisemobile würden nach den vorliegenden Plänen unverhältnismäßig stark belastet.

Artikel vom 07.01.2006