Lüneburg (dpa). Im Rechtsstreit um am Bahnhof abgestellte Fahrräder hat die Stadt Lüneburg erneut verloren. Radfahrer dürfen ihre Räder wieder ohne Zeitbegrenzung auf dem Vorplatz abstellen, entschied das Lüneburger Verwaltungsgericht. Das aufgestellte Schild »Fußgänger« mit dem Zusatz »Abstellen von Fahrrädern max. 15 Min.« sei rechtswidrig. Az: 5A 51/05