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Nachbesserung
bei Abfindungen


Berlin (dpa). Im Streit um den Wegfall steuerlicher Freibeträge für Abfindungen haben sich Union und SPD auf Nachbesserungen geeinigt. Die Übergangsregelung für Abfindungsverträge vor dem 1. Januar 2006 wurde bis Ende 2007 verlängert. Die Steuerfreiheit gilt also weiter, wenn der Arbeitnehmer das Geld vor Ende 2007 erhält. Erst sollte der Vertrauensschutz am 1. Januar 2007 enden.

Artikel vom 15.12.2005