Koblenz (dpa). Wer nach Drogenkonsum Auto fährt, begeht nicht zwangsläufig eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat. Zwar sei das Führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss strafbar, sobald die Substanz im Blut festgestellt werde. Da inzwischen geringste Mengen nachweisbar seien, müsse ausdrücklich festgestellt werden, dass die Fahrtüchtigkeit des Betroffenen beeinflusst sei, heißt es in dem Grundsatzbeschluss des Oberlandesgerichts Koblenz. Az.: 1 Ss 189/05