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Bruchpilot soll Schadensersatz zahlen

Anwalt sieht Unfallursache in einer nicht ordnungsgemäßen Reparatur

Senne (oh). Nach einer Bruchlandung mit einem Ultraleichtflugzeug am 2. Juli dieses Jahres auf dem Flugplatz Windelsbleiche sahen sich gestern der damals schwer verletzte Pilot (38) und der Besitzer der bei dem Aufprall total zerstörten Maschine vom Typ TL 96 vor Gericht wieder.

Schadensersatz in Höhe von 18200 Euro sowie weitere finanzielle Forderungen, die durch den Mietausfall bis zum heutigen Tage bedingt seien, machte in dem Zivilprozess Jürgen Peitz, der Anwalt des Flugzeugbesitzers, geltend. Seine Begründung: Die Bruchlandung sei ausschließlich auf Pilotenfehler zurückzuführen.
Burkhard Zurheide, der den beklagten Piloten vor dem Landgericht vertritt, war dagegen der Auffassung, dass möglicherweise nicht ordnungsgemäß durchgeführte Reparaturen nach einem vorhergegangenen Unfall dieses Leichtbau-Flugzeuges für die Bruchlandung maßgeblich gewesen sein könnten.
Das Vergleichsangebot von Richter Onni Kipp in der Güteverhandlung, bei dem der beklagte Pilot Zweidrittel der Summe zahlen sollte, lehnte Zurheide ab. Er forderte ein Gutachten. Dadurch solle geprüft werden, ob die zu hohe Geschwindigkeit beim Landen ausschließlich auf Pilotenfehler zurückzuführen ist.
Bevor es zu dem Absturz auf dem Flugplatz Windelsbleiche kam, hatte der 38-Jährige schon mehrere vergebliche Landungen auf dem Flugplatz Oerlinghausen versucht. Die misslangen wegen zu hoher Geschwindigkeit. Erst danach war er zum Flugplatz Windelsbleiche geflogen.
Sachkundige Zeugen des Unfalls bestätigten gestern vor Gericht die zu hohe Landegeschwindigkeit. Die könne, wegen eines möglichen Defekts des Geschwindigkeitsmessers am linken Flügel des Ultraleichtflieges, dem Piloten nicht bewusst gewesen sein, argumentierte dessen Anwalt.
Bei dem vorhergehenden Unfall sei genau dieser linke Flügel beschädigt worden. Eine nicht ordnungsgemäße Reparatur könne deshalb der Grund für ein Versagen der Anlage sein. Vor einer weiteren Verhandlung soll jetzt ein Gutachten eingeholt werden.

Artikel vom 15.12.2005