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Das Geflügel darf die Ställe wieder verlassen

Keine Gefahr der Vogelgrippe mehr


Bielefeld (WB). Das generelle Aufstallgebot für Geflügel gilt von Freitag, 16. Dezember, an nicht mehr. Die Stadt Bielefeld weist allerdings darauf hin, dass - auch wenn keine unmittelbare Einschleppungsgefahr durch den Vogelzug 2005 mehr besteht - Geflügel an Stellen gefüttert werden muss, die für wildlebende Zugvögel unzugänglich sind. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommt, sind ebenfalls so aufzubewahren, dass Wildvögel es nicht erreichen können. Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben, getränkt werden.
Geflügelausstellungen sind verboten, können jedoch unter bestimmten Auflagen von der Behörde genehmigt werden. Die neue Verordnung zur Änderung der Geflügelpestschutzverordnung gilt zunächst bis zum 28. Februar 2006. Die bereits mehrfach veröffentlichte Meldepflicht für Geflügelhaltungen besteht grundsätzlich weiter.
Endgültige Entwarnung für das Auftreten des Virus in den Geflügelbeständen kann noch nicht gegeben werden. Aufgrund der Geflügelpestfälle bei Wildvögeln aus dem asiatischen Raum auf ihrem Weg vor allem in die afrikanischen und südosteuropäischen Rastgebiete muss davon ausgegangen werden, dass diese Vögel das Virus mit sich tragen. Diese Virusträger können dort nun auch die Zugvögel infizieren, die im Frühjahr nach Westeuropa zurückkehren werden.

Artikel vom 15.12.2005