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Hocker-Finale
am 24. Januar


Düsseldorf (dpa). Das Ende des berühmten Bauhaus-Hockers unter dem Namen »B 9« scheint besiegelt: Das Düsseldorfer Oberlandesgericht ließ gestern kaum Zweifel daran erkennen, dass es ein entsprechendes Urteil des Landgerichts bestätigen wird. Danach hat die Firma Knoll International die älteren Rechte an der Design-Ikone des Bauhaus-Meisters Marcel Breuer (1902-1981). Die niedersächsische Firma tecta dürfte das schlichte Stahlrohrmöbel nicht mehr verkaufen und müsste alle Bestände vernichten. Die Entscheidung in dem Berufungsprozess soll am 24. Januar verkündet werden. Das schlichte Kleinmöbel beschäftigt seit mehreren Jahren die Justiz. Dabei geht es um die lukrativen Lizenzen für Produktion und Vertrieb. Tecta hatte den Streit selbst losgetreten und einen ostdeutschen Hersteller verklagt. Danach war tecta auch bei Knoll vorstellig geworden.

Artikel vom 14.12.2005