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Wella-Kleinaktionäre gegen Zwangsabfindung

Scharfe Kritik an Vorstand und Mehrheitsaktionär Procter & Gamble auf Hauptversammlung


Frankfurt (dpa). Im Zeichen von Protesten der Kleinaktionäre hat gestern in Frankfurt die Hauptversammlung des Kosmetikherstellers Wella begonnen. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) kritisierte die geplante Zwangsabfindung für die verbliebenen Minderheitsaktionäre als deutlich zu niedrig. Die auf zwei Tage angesetzte Versammlung soll deren Ausschluss gegen eine Barabfindung in Höhe von 80,37 Euro beschließen. Der US-Konsumgüterkonzern Procter & Gamble, der 96,9 Prozent des Grundkapitals hält, will damit die vollständige Kontrolle über das Darmstädter Unternehmen gewinnen.
Sinnvoll wäre eine Barabfindung zwischen 105 und 111 Euro, sagte DSW-Anwalt Horst Schlüchter. »Für die Aktionäre, die ihre Investition in Wella-Aktien als langfristige Anlage verstehen, ist heute ein schwarzer Tag«, fügte er hinzu. Zuvor hatten Kleinaktionäre die Redebeiträge des Wella-Vorstands durch zahlreiche Anträge und Zwischenrufe immer wieder verzögert.
Vorstandssprecher Alfred Krämer verteidigte den im Sommer 2004 mit Procter & Gamble geschlossenen Beherrschungsvertrag. Dadurch könnten etwa bei Produktion, Logistik und Forschung die Stärken beider Unternehmen gebündelt und Überkapazitäten abgebaut werden. Im laufenden Geschäftsjahr würden Umsatz und Ergebnis wegen Umstrukturierungen deutlich niedriger als im Vorjahr ausfallen.
Krämer kündigte weitere Umstrukturierungen im Zusammenhang mit dem im Sommer 2004 geschlossenen Beherrschungsvertrag an. So sollten weitere zehn Konzerngesellschaften an den US-Konzern verkauft werden.

Artikel vom 14.12.2005