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Stallpflicht
wurde eingehalten


Düsseldorf (dpa). In Nordrhein-Westfalen hat es keine gravierenden Verstöße gegen die Geflügel-Stallpflicht gegeben. Die betroffenen rund 20000 Geflügelhalter hätten sich an die zum Schutz vor der Vogelgrippe erlassene Verordnung gehalten, teilte das Landwirtschaftsministerium gesternmit. Bei Verstößen drohten bis zu 50 000 Euro Geldbuße. Die Stallpflicht trat am 15. September in Kraft und wird am 15. Dezember aufgehoben. Alle Untersuchungsergebnisse auf Vogelgrippe waren negativ.

Artikel vom 14.12.2005