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BGH: Spielcasino muss
Frau 5100 Euro zahlen

Gesperrten Familienvater nicht vom Spiel abgehalten

Von Christian Althoff
Herford (WB). Die Westdeutsche Spielbanken GmbH (Münster) muss der Ehefrau eines spielsüchtigen Bielefelders 5100 Euro erstatten. Das hat der Bundesgerichtshof gestern entschieden. »Ein wegweisendes Urteil!«, freute sich Rechtsanwältin Heike Knigge aus Herford, die den Rechtsstreit im Auftrag der Ehefrau geführt hatte.
Anwältin Heike Knigge aus Herford gewann den Prozess. Foto: Fritzen

Der Familienvater aus Bielefeld war Stammgast in Casinos und litt seit langem an Spielsucht. »Diese Krankheit führt zu einem massiven Vertrauensverlust innerhalb der Ehe und bedroht die Familien auch existenziell«, erklärt Ilona Füchtenschnieder aus Herford, Vorsitzende des Fachverbandes Glückspielsucht.
Weil der Bielefelder sein Problem kannte, ließ er seinen Namen auf die »Schwarze Liste« der Westspiel-GmbH setzen. Damit war ihm in deutschen Casinos der Zutritt zum sogenannten Großen Spiel (Roulette, Black Jack, Baccara. . .) verwehrt, da an den Eingängen Kontrollen der Personalausweise stattfinden. Der Mann konnte jedoch weiter in den Automatenspielsälen der Casinos sein Glück an »Einarmigen Banditen« und Roulettemaschinen versuchen. Zwar verbietet ein Schild gesperrten Spielern den Zutritt, eine Kontrolle gibt es aber nicht. »Paradoxerweise nehmen es die Casinos zwar hin, dass gesperrte Spieler ihr Geld in die Automatensäle tragen, im Falle eines Gewinns zahlen sie diesen aber nicht aus - mit dem Hinweis, der Spieler sei ja illegalerweise im Automatensaal gewesen«, sagt Anwältin Heike Knigge.
Die Ehefrau des Bielefelders führte den Prozess mit Unterstützung des Fachverbandes Glücksspielsucht bis zum BGH und hatte das Glück, dass ihr Mann seinen Verlust zumindest für einen Abend nachweisen konnte: Er hatte nämlich im Casino Dortmund-Hohensyburg an einem Geldautomaten, der nur von Casinomitarbeitern bedient werden kann, 5100 Euro von seinem Konto abgehoben und verspielt. »Beim Abheben des Geldes hätte der Casinomitarbeiter prüfen müssen, ob der Spieler gesperrt ist«, befanden die Karlsruher Richter. Mit der Annahme eines Sperrantrages gehe ein Casino die Verpflichtung ein, einen Spieler im eigenen Haus vor Vermögensschäden zu bewahren. Ebenso urteilten der BGH gestern im Fall eines Mannes aus Schwerte, der 4000 Euro verloren hatte.
Mit diesem Urteil habe der gesunde Menschenverstand gesiegt, sagte Ilona Füchtenschnieder. Anwältin und Glücksspielexpertin Heike Knigge erklärte, das höchstrichterliche Urteil lasse nun viele gesperrte Spielsüchtige auf Schadensersatz hoffen: »Allein ich führe derzeit 15 Verfahren vor unterschiedlichen Gerichten.«
Die Westspiel-GmbH kündigte an, sie werde ihre Kontrollpraxis überprüfen.www.gluecksspielsucht.de
www.westspiel.de

Artikel vom 16.12.2005