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Alle Auflagen
missachtet

Peters Mörder schildert Fantasien

München (dpa). Der Angeklagte im Münchner Schwurgerichtsprozess um den Sexualmord an dem kleinen Peter hat alle ihm erteilten Auflagen missachtet.

Der 29-Jährige, der 1994 ein Kind umgebracht hatte und zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt worden war, hielt sich nach seiner Entlassung im März 2004 insbesondere nicht an die Anweisung, keine Kinder zu beaufsichtigen, berichtete gestern die Bewährungshelferin.
Der im Gefängnis zum Bäcker ausgebildete Angeklagte habe zwei Arbeitsstellen »durch eigene Schuld verloren«. Er sei nicht zur Therapie gegangen und habe Gespräche bei der Bewährungshelferin immer wieder abgesagt. Ein Wohnheim habe ihn im September 2004 hinausgeworfen, als er dort mit dem neunjährigen Peter, Sohn eines ehemaligen Mithäftlings, gesehen worden sei.
Bei der Familie des Mannes war der Angeklagte häufig zu Gast. Der 43-Jährige, der eine Strafe wegen sexueller Nötigung einer Frau verbüßt hatte, war für den Angeklagten nach Meinung der Zeugin ein schlechtes Vorbild bei der Erfüllung von Auflagen. »Er hat es verstanden, eine ganze Reihe von Therapeuten zu verschleißen.« Peters Vater habe gewusst, warum der Angeklagte im Gefängnis war. Er soll diesem verboten haben, seine Lebensgefährtin darüber aufzuklären. Die 32-jährige Mutter seiner vier Kinder erfuhr durch die Bewährungshelferin von der Vergangenheit ihres Besuchers, auch der Allgemeine Sozialdienst wurde eingeschaltet. Nach dem Eindruck der Bewährungshelferin hatte die Mutter jedoch »kein Problembewusstsein«.
Der Angeklagte hatte nach den Worten der Zeugin gegen die Auflagen »keinen Widerstand in offener Form geleistet« und sich im Gespräch »durchaus einsichtig« gezeigt. Bis zum 21. Februar 2005 sollte der 29-Jährige unter anderem nachweisen, dass er sich beim Arbeitsamt und in der Vollzugsanstalt bei einem Therapeuten gemeldet habe. Vier Tage zuvor hatte der Angeklagte den kleinen Peter unter einem Vorwand in seine Unterkunft gelockt, nach sexuellen Handlungen gewürgt und dann mit einer Plastiktüte erstickt.
Er hatte das Verbrechen ohne sichtbare Gefühlsregung gestanden. Eine Psychologin hatte bei ihm »keinerlei Fähigkeit zum Mitleiden feststellen können«. Der Mann sei im Gespräch »latent aggressiv« gewesen und habe deutlich gemacht, »dass er die Bewährungsauflagen als Zumutung empfindet«. Die Fantasie, Peter zu vergewaltigen und zu töten, sei immer stärker geworden, gestand der gebürtige Regensburger vor Gericht. Die Vorstellung, den Jungen zu erwürgen oder zu erdrosseln, habe ihm zusätzlich Lust bereitet. Der Mann hatte bereits im Oktober 1994 in Regensburg einen elfjährigen Jungen mit 70 Messerstichen getötet, als 16-Jähriger hatte er erstmals ein Kind missbraucht.

Artikel vom 16.12.2005