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Die Aufgaben
des Betreuers


Paderborn (WV). Wenn ein Erwachsener aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter nicht (mehr) in der Lage ist, Behördengänge und finanzielle Angelegenheiten selbständig zu regeln, wird ihm ein gesetzlicher Betreuer zur Seite gestellt. Häufig bestellt das Gericht einen engen Angehörigen für diese Aufgabe. Über Rechte und Pflichten im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung informiert jetzt eine Vortragsveranstaltung der Betreuungsvereine von AWO und Diakonie. Cornelia Welz (AWO) und Wolfgang Grabe (Diakonie) referieren am Montag, 19. Dezember, um 19 Uhr im »AWO Leo«, Leostraße 45, in Paderborn. Willkommen sind auch Menschen, die sich für die ehrenamtliche Übernahme einer Betreuung interessieren. Die Referenten stehen im Anschluss an den Vortrag für Auskünfte zur Verfügung.

Artikel vom 14.12.2005