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BGH: Karolina wurde ermordet


Karlsruhe (dpa). Wegen des grausamen Todes der kleinen Karolina drohen der Mutter und deren Ex-Freund lebenslange Haftstrafen wegen Mordes. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat gestern die Verurteilung der Angeklagten zu langjährigen Gefängnisstrafen durch das Landgerichts Memmingen aufgehoben und eine neue Verhandlung vor dem Landgericht München II angeordnet. Das Mädchen war Anfang 2004 in einem mehrere Tage dauernden Martyrium zu Tode gequält worden. Das Landgericht hatte darin eine Körperverletzung mit Todesfolge gesehen; der Mann war mit zehn Jahren und drei Monaten, die Frau mit fünfeinhalb Jahren Haft bestraft worden. Nach den Worten des BGH liegt eine Verurteilung der Angeklagten wegen Mordes nahe.

Artikel vom 14.12.2005