14.12.2005
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für Geflügelhalter
So ordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz an, dass, wer Geflügel nicht ausschließlich in Ställen hält, sicherstellen muss, dass die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für wild lebende Zugvögel nicht zugänglich sind. Die Tiere dürfen zudem nicht mit Oberflächenwasser, zu dem wild lebende Zugvögel Zugang haben, getränkt werden. Außerdem müssen Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für wild lebende Zugvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
»Geflügelausstellungen, -schauen und -märkte sind nach wie vor verboten, aber wir erteilen, wie gehabt, unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen«, ergänzt Kreisveterinär Dr. Bernhard Beneke. Die Tiere müssen maximal fünf Tage vor der Veranstaltung klinisch tierärztlich untersucht worden sein. »Wir werden auch weiterhin verstärkt kontrollieren.«
280 Euro ein
Zahnärztlicher Notfalldienst: Tel. 0 52 41/2 62 84 und 2 62 22.
Augenärztlicher Notfalldienst: Tel. 0 52 41/1 92 92.
Hals-, Nasen-, Ohrenärztlicher Notfalldienst für den Kreis Gütersloh: Tel. 0 52 41/1 92 92.
Artikel vom 14.12.2005