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Strenge Auflagen
für Geflügelhalter
Kreis Gütersloh (WB). Die Geflügelhalter können vorläufig aufatmen. Ab Freitag, 16. Dezember, darf das Federvieh wieder an die frische Luft, da die Aufstallpflicht gemäß der Geflügelpestschutzverordnung endet. Geflügelschauen unterliegen nach wie vor strengen Auflagen; und auch die gewerblichen und privaten Halter von Geflügel haben Auflagen zu beachten.
So ordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz an, dass, wer Geflügel nicht ausschließlich in Ställen hält, sicherstellen muss, dass die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für wild lebende Zugvögel nicht zugänglich sind. Die Tiere dürfen zudem nicht mit Oberflächenwasser, zu dem wild lebende Zugvögel Zugang haben, getränkt werden. Außerdem müssen Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für wild lebende Zugvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
»Geflügelausstellungen, -schauen und -märkte sind nach wie vor verboten, aber wir erteilen, wie gehabt, unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen«, ergänzt Kreisveterinär Dr. Bernhard Beneke. Die Tiere müssen maximal fünf Tage vor der Veranstaltung klinisch tierärztlich untersucht worden sein. »Wir werden auch weiterhin verstärkt kontrollieren.«

CD-Verkauf bringt
280 Euro ein
Schloß Holte-Stukenbrock (WB). Durch den Verkauf von CDs der Furlbachtaler Jäger nach der Hubertusmesse in Stukenbrock-Senne kamen 280 Euro zusammen. Der Erlös kommt der Pfarrgemeinde St. Achatius zu Gute. Wilfried Schmelter leitet die Furlbachtaler Jäger.

Notdienste im Kreis
Gynäkologischer Notfalldienst: Tel. 0 52 41/1 92 92.
Zahnärztlicher Notfalldienst: Tel. 0 52 41/2 62 84 und 2 62 22.
Augenärztlicher Notfalldienst: Tel. 0 52 41/1 92 92.
Hals-, Nasen-, Ohrenärztlicher Notfalldienst für den Kreis Gütersloh: Tel. 0 52 41/1 92 92.

Artikel vom 14.12.2005